Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
- Die Enttüddlerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Organisation, Strukturierung und Sortierung von Inventar, Unterlagen und Fotos. Die Leistung der Enttüddlerin stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die finale Prüfung und Freigabe der sortierten Unterlagen obliegt ausschließlich der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
- Im Falle der Bearbeitung in den eigenen Geschäftsräumen umfasst der Vertrag auch den Transport sowie die vorübergehende Verwahrung der überlassenen Unterlagen.
2. Haftung
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet Die Enttüddlerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Die Enttüddlerin auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Bei der Bearbeitung außerhalb der Räume der Auftraggeberin/des Auftraggebers haftet Die Enttüddlerin für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen während des Transports und der Verwahrung im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Brand, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl trotz üblicher Sicherung) wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für den Verlust von Daten oder Dokumenten ist jedoch ausgeschlossen, wenn es der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zumutbar gewesen wäre, vorab eine Sicherungskopie (digital oder physisch) zu erstellen.
- Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst verantwortlich.
- Die Enttüddlerin übernimmt keine Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen aus der Nutzung der sortierten Unterlagen.
3. Zahlungsbedingungen
- Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Einsatztagen bzw. Arbeitsstunden (je nach Angebot). Bei mehrtägigen Aufträgen kann Die Enttüddlerin zwischen den Einsätzen Abschlagsrechnungen stellen. Fahrtkosten sowie Zeitaufwand für den Hol- und Bringservice werden, sofern nicht pauschal vereinbart, separat gemäß Angebot abgerechnet.
- Anzahlung / Vorauszahlung / Folgetermine: Bei Beauftragung von Leistungen, die in den Geschäftsräumen von Die Enttüddlerin erbracht werden, wird mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des voraussichtlichen Gesamthonorars fällig. Die Bearbeitung der Unterlagen beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung. Bei Terminen vor Ort oder Folgeterminen im Büro finden weitere Arbeitsschritte nur statt, wenn fällige Abschlagsrechnungen bzw. Rechnungsbeträge spätestens bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin vollständig beglichen sind. Bei ausstehender Zahlung können Termine oder Bearbeitungszeiten bis zum Zahlungseingang ausgesetzt oder neu terminiert werden.
- Zahlungsziel / Verzug: Zahlungsziel sind 14 Tage nach Rechnungsstellung per Überweisung. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kommt nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, ohne dass es einer separaten Mahnung bedarf, sofern auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
4. Stornierung und Terminabsagen
- Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
- Bei Absagen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des abgesagten Auftragswerts berechnet.
- Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen werden 80 % des abgesagten Auftragswerts zuzüglich bereits entstandener Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
- Im Falle einer Terminabsage durch Die Enttüddlerin aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, Unfall. höhere Gewalt) wird ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
5. Leistungsnachweis und Abnahme
- Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Ein von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber unterzeichneter Stundennachweis dokumentiert die erbrachte Leistung und deren Umfang.
- Bei Leistungen in den Räumlichkeiten von Die Enttüddlerin dient eine detaillierte Zeiterfassung/Tätigkeitsaufstellung, die der Rechnung beigefügt wird, als Leistungsnachweis. Einwände gegen die Tätigkeitsaufstellung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufstellung, schriftlich geltend zu machen.
- Bei Mitnahme von Unterlagen und/oder Fotos wird auf Wunsch eine grobe Dokumentation über die Anzahl der Behältnisse (z. B. Ordner, Kartons etc.) erstellt. Für den Inhalt der Behältnisse übernimmt Die Enttüddlerin vor der ersten Sichtung keine Gewähr bezüglich Vollständigkeit.
6. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei.
- Die Enttüddlerin verpflichtet sich, die Unterlagen in ihren Geschäftsräumen vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt und verschlossen aufzubewahren.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von Die Enttüddlerin, die auf der Website einsehbar sind oder dem Angebot beigefügt werden.
7. Feedback und Veröffentlichung
Um freiwilliges Feedback wird gebeten. Eine Veröffentlichung von Feedback erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel.
9. Streitbeilegung für Verbraucher*innen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Die Enttüddlerin nicht verpflichtet und nicht bereit.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
